Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind im südafrikanischen Recht gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Allerdings wird die Altersgrenze der sexuellen Selbstbestimmung nach südafrikanischem Recht mit Vollendung des 16. Lebensjahres erreicht („age of consent”). Eine 16-jährige Person ist also rechtlich noch ein Kind, kann aber in sexuelle Handlungen auch mit Erwachsenen einwilligen.
Personen unter 12-Jahren wird im südafrikanischen Recht jegliche sexuelle Einsichtsfähigkeit/Selbstbestimmung abgesprochen. Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 12-Jahren stellt automatisch eine Vergewaltigung dar, unabhängig davon ob das Kind eingewilligt hat. Auch Personen zwischen 12 und 16 Jahren können noch keine rechtlich bindende Einwilligung abgeben. Hier gibt es im südafrikanischen Recht die Straftat des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs mit Minderjährigen („consensual sexual penetration of a child“).
Nacktbaden ist strafbar!
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann – je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen – zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.
Haftungsausschluss
Die hier angeführten Tipps und Hinweise beruhen auf den, zum Zeitpunkt der Zusammenstellung, verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit aller Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können wir nicht übernehmen. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Sach- und Gefahrenlagen sowie gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon Kenntnis erlangen. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung wird daher empfohlen. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie stets selbst verantwortlich.
Wir raten Ihnen einen entsprechenden Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Informationen erhalten Sie auch über das Auswärtige Amt:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice Arbeitseinheit 040 D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000